Online BRAO-Fortbildung im anwaltlichen Berufsrecht
Deine Vorteile der Online BRAO-Fortbildung - Gesamtpreis von nur 295€
- Nachweis über Kenntnisse im Berufsrecht gemäß § 43f BRAO online von zu Hause
 - Komplettes Seminar für 295 € (netto)
 - Top Referenten mit einschlägiger Erfahrung von Einzelanwalt bis zur internationalen Wirtschaftskanzlei
 
Beginne deinen Online-Kurs zum anwaltlichen BErufsrechT Jederzeit
- Wir bieten eine Lernplattform mit hochwertigen Videos an, die du dir an jedem Ort und zu jeder Zeit anschauen kannst (befindet sich derzeit im Aufbau, weitere Informationen folgen)
 
Freunde werben Freunde: Cashback in Höhe von 100 € wenn Du einen Freund für das BRAO-Seminar wirbst.
									*Seminarkosten sind steuerlich absetzbar								
				
															Unser BRAO-Seminar
Unsere BRAO-Schulungen sind praxisorientiert. Wir wollen insbesondere jungen Kollegen beim Berufseinstieg helfen. Dafür ist eine fundierte Kenntnis des anwaltlichen Berufsrechts gemäß § 43f BRAO unerlässlich.
															Praxisnahe Einblicke
Sie erhalten praktische Tipps zum Berufsrecht und lernen einen sicheren Umgang mit BRAO, BORA und anderen Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts von etablierten Anwälten.
															Renommierte Dozenten
Unsere BRAO-Kurse werden von Dr. Felix Josef Bangel, Dr. Patrick Keinert und Dr. Felix Aden geleitet, um Dir ein umfassendes Verständnis des anwaltlichen Berufsrechts zu vermitteln.
															Online und somit überall verfügbar
									Arbeite von überall! Mit unseren Live Online Seminaren ist es möglich, von er ganzen Welt aus den Nachweis über die Kenntnisse im Berufsrecht nach § 43f BRAO zu erbringen								
				
Hinweis Zur Anerkennung
				
- Unsere BRAO-Fortbildung wurde bisher von allen Kammern als Nachweis im Sinne des § 43 f BRAO anerkannt.
 - Es gibt aber Fälle, in denen die Kammern bezweifeln, dass unser Online-Seminar “BRAO-Fortbildung” den Anforderungen von § 43f BRAO entspricht. Hierfür gibt es u.E. keine rechtliche Grundlage. § 43f BRAO bestimmt: “Der Rechtsanwalt hat innerhalb des ersten Jahres nach seiner erstmaligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilzunehmen. Die Lehrveranstaltung muss mindestens zehn Zeitstunden dauern und die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts umfassen.” Das Gesetz enthält demnach keine Beschränkung auf Präsenzveranstaltungen oder Live-Seminare.
 - Um sicher zu gehen, kannst Du also bei “Deiner” Kammer nachfragen, ob die Teilnahme an unserer BRAO-Fortbildung als Nachweis im Sinne von § 43f BRAO anerkannt wird. Unabhängig davon gilt: Wenn “Deine” Kammer unsere BRAO-Fortbildung nicht anerkennen sollte, erhältst Du Dein Geld zurück. Versprochen.
 
Inhalt und Ablauf der Fortbildung
									Erwirb in unserem Online-Kurs die nach § 43f BRAO erforderlichen Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht.								
				Modul 1: Grundlagen des Berufsrechts
									Organisation als freier Beruf sowie der Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungsorgane einschließlich der Berufsaufsicht und berufsrechtlicher Sanktionen								
				- Rechtsquellen und Grundlagen des Anwaltsrechts .
 - Anwaltliche Selbstverwaltung
 
- Zulassung
 - Rechtsanwaltskammern und deren Organe
 - Anwaltsgerichtsbarkeit
 
- Historie und Stellung des Anwalts
 
Modul 2: Allgemeine Berufspflichten
									Allgemeine Berufspflicht und Grundpflichten nach §§ 43 (“Allgemeine Berufspflicht”), 43a BRAO (“Grundpflichten”), §§ 2 bis 5a BORA (“Pflichten der Berufsausübung” wie Verschwiegenheit, Widerstreitende Interessen, Fremdgelder sowie Kanzlei/Zweigstelle)
								
				- Grundpflichten
 
- Berufliche Unabhängigkeit
 - Verschwiegenheit
 - Sachlichkeitsgebot
 - Widerstreitende Interessen
 - Fremdgeld
 - Fortbildungspflicht
 
- Kanzleiorganisation und Berufsausübung
 
- Kanzlei
 - Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
 - Zweitberufe
 
- Anwaltsvertrag
 
- Von der Wiege zur Bahre
 
- Anwaltliches Mandat I
 
- Information und Aufklärung
 - Beratungs- und Belehrungspflichten
 - Rechtsprüfungspflicht
 - Gebot des sichersten Weges
 - Weisungsgebundenheit und Handlungspflichten
 
Modul 3: Besondere Berufspflichten
									Überblick über die besonderen Berufspflichten nach den §§ 43b ff. BRAO (Werbung, Fachanwaltschaft etc.), §§ 6 bis 33 BORA (Werbung, gemeinschaftliche Berufsausübung etc.)								
				- Fachanwaltschaft
 - Werbung
 - Anwaltliches Mandat II
 
- Belehrungen zu Kostenrisiken, Prozessaussichten, Vergleichsabschluss
 - Handakten
 - Unterrichtung des Mandanten
 - Berufspflichten gegenüber Kollegen, Gerichten und Behörden
 - Strafrechtliche Risiken
 
- Anwaltliche Vergütung
 
Unsere Dozenten
															Dr. Patrick Keinert
- Studium in Heidelberg und Genf
 - Referendariat beim Landgericht Heidelberg mit Stationen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg.
 - Promotion an der Universität Genf zum Thema “Vertragsbeendigung in der Insolvenz” (summa cum laude; Preisträger des Gravenbrucher Kreis Wissenschaftspreis).
 - Staatsexamina mit herausragenden Ergebnissen (II. Staatsexamen mit Platzziffer 2)
 - Rechtsanwalt bei einer örtlichen Sozietät, schwerpunktmäßig mit Immobilien- und Erbrecht
 
															Dr. Felix Bangel
- Studium in Heidelberg
 - Referendariat beim Landgericht Duisburg mit Stationen u.a. bei internationalen Großkanzleien
 - Promotion an der Universität Heidelberg zum Thema „Gleichheit im Unrecht“
 - Rechtsanwalt in einer Corporate-Boutique mit dem Schwerpunkt M&A
 - Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei mit dem Schwerpunkt Vertrags- und Gesellschaftsrecht
 
															Dr. Felix Aden, LL.M. (Duke)
- Studium in Tübingen, Lausanne und Münster.
 - Referendariat mit Stationen in Tunesien (Auswärtiges Amt) und Namibia (GIZ).
 - Promotion an der Universität Genf zum Thema „Battle of Forms: Konkurrierende AGB im multilateralen Rechtsvergleich“ (summa cum laude)
 - Duke Law School in North Carolina / USA (Master of Laws (LL.M.))
 - Rechtsanwalt bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Disputes
 - Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei mit dem Schwerpunkt Vertrags- und Gesellschaftsrecht